Schule für Gestaltung Zürich

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Kurswesen an der Schule für Gestaltung Zürich

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online auf sfgz.ch. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird per Mail bestätigt. 

Durchführung der Kurse
Falls ein Kurs nicht durchgeführt werden kann, werden Sie spätestens eine Woche vor Kursbeginn informiert.

Kursrechnung
Die Kursrechnung wird als PDF-Datei an die von Ihnen angegebene Mailadresse verschickt. Studierende und Lernende der Schule für Gestaltung Zürich erhalten die Rechnung an ihre Schulmailadresse.

Kurskosten
Der Kanton Zürich subventioniert berufsorientierte Weiterbildungskurse für Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Ausserkantonale Teilnehmende erhalten keine Subventionen.  
Einzelne Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern eine Kurskostenrückerstattung; allfällige Hinweis dazu entnehmen Sie der Kursausschreibung. 

Kurskosten für Lernende und Studierende
Während der Ausbildungszeit können Lernende und Studierende der Schule für Gestaltung Zürich von unserem Kursangebot zu einem reduzierten Preis profitieren. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Lernenden/Studierenden, den Kurs zu mindestens 80% zu besuchen. Bei Nichteinhalten dieser Regelung werden von den Lernenden/Studierenden die vollen Kurskosten eingefordert. Lernende nach Artikel 32 BBG und Repetenten/innen der Schule für Gestaltung Zürich bezahlen den gleichen Preis wie Lernende/Studierende. Lernende und Studierende von anderen Schulen bezahlen in der Regel den regulären Kurspreis.

Absage
Rücktritte müssen schriftlich bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn an das Weiterbildungssekretariat erfolgen. Bei Nichteinhalten dieser Annullierungsfrist sind die vollen Kurskosten zu bezahlen. Ein gebuchter Platz darf nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Bestätigung durch das Weiterbildungssekretariat einer anderen Person übertragen werden.  
Bei Eintritt nach Kursbeginn, frühzeitigem Austritt oder ferienbedingter Abwesenheit während des Kurses kann keine Kurskostendreduktion gewährt werden.

Kursbestätigungen
Eine Kursbestätigung erhalten Sie, wenn Sie mindestens 80% des Kurses besucht haben. 

Ferienregelung und Schuleinstellungen
Während den Schulferien und an Feiertagen finden keine Kurse statt (sieheFerienregelung).

Nutzung der Informatik-Infrastruktur
Durch die Nutzung von schuleigenen Softwareprodukten/Applikationen oder anderen IKTH (informations- und kommunikationstechnische Hilfsmitteln) der Schule, akzeptieren Sie als Teilnehmer/in die geltenden Nutzungsvereinbarungen der SfGZ.

Urheberrecht
Als Kursteilnehmer/in räumen Sie als Urheber/in der Schule für Gestaltung Zürich das kostenlose Nutzungsrecht ein, sämtliche Werke, die im Zusammenhang mit dem besuchten Kurs entstanden sind, zeitlich und räumlich unbeschränkt auf allen Kommunikationskanälen zu publizieren.

Datenschutz
Als Kursteilnehmer/in anerkennen Sie, dass Ihre Angaben und Informationen für interne Zwecke gespeichert und verwendet werden dürfen.
Die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe des Kantons Zürich richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV). In Ergänzung dazu hat der Kanton Zürich eine Informatiksicherheitsverordnung erlassen.
Als öffentliche Organe gelten Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden, aber auch selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons sowie Personen, die mit öffentlichen kantonalen Aufgaben betraut sind.
Datenbearbeitungen durch Privatpersonen, private Unternehmen oder Organisationen sowie Bundesorgane richten sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz.

Versicherung/Haftung
Die Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Schule für Gestaltung Zürich nicht haftbar gemacht werden.

Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. 

Stand 15.05.2023